Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die durch einen Mandatsvertrag näher spezifiziert werden, welche die Taverna Buchhaltung AG (nachfolgend «Auftragnehmer» genannt) für ihre Kunden (nachfolgend «Auftraggeber» genannt) erbringt. Der Auftraggeber anerkennt mit Zustimmung zum Auftrag/Mandatsvertrag die Anwendbarkeit der vorliegenden AGB. Die AGB sind integrierender Bestandteil aller Offerten und Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers. Sie haben Vorrang vor allfälligen allgemeinen Auftrags und Geschäftsbeziehungen des Auftraggebers.
1.2
Die Geschäftsbedingungen sind unter www.tbag.li (nachfolgend «Website» genannt) abrufbar. Auf Wunsch werden sie dem Auftraggeber zugesandt.
1.3
Die Taverna Buchhaltung AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte.
2. Angebotene Dienstleistungen
2.1
Betreffend Inhalt, Umfang und Ausführung der zu erbringenden Dienstleistungen ist der erteilte Auftrag massgebend. Der Auftrag ist grundsätzlich separat und schriftlich in einem Mandatsvertrag zu vereinbaren.
2.2
Der Auftragnehmer hält sich an Weisungen des Auftraggebers, solange diese dem Inhalt des Vertrages nicht widersprechen.
3. Vertragspflichten des Auftragnehmers
3.1
Der Auftragnehmer ist zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der Dienstleistung verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
3.2
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, entsprechend ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren.
3.3
Der Auftragnehmer ist zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören. Sie wird den Auftraggeber regelmässig oder auf Verlangen über den Stand der Dienstleistungen informieren und darüber Rechenschaft ablegen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1
Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Auftraggeber erteilt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
4.2
Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschliesslich der Auftraggeber verantwortlich.
4.3
Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen.
5. Termine
5.1
Allfällige Termine für die Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen werden mit dem Auftraggeber vereinbart.
6. Leistungsänderungen
6.1
Der Auftragnehmer wird Änderungswünsche in der
Leistungserfüllung durch den Auftraggeber, soweit
zumutbar, Rechnung tragen.
6.2
Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand des Auftragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der
Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine.
7. Beizug von Dritten
7.1
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrages nach vorgängiger Zustimmung des Auftraggebers, sachverständige externe Berater, Unternehmen und Institutionen zur Ausführung des Auftrages beizuziehen.
8. Honorar, Spesen und weitere Aufwendungen
8.1
Die Höhe des Honorars des Auftragnehmers richtet sich nach dem Mandatsvertrag. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Honoraransätze jederzeit zu ändern.
Die Vergütung wird zu den zum Zeitpunkt der erstellten Offerte angebotenen Preisansätzen verrechnet.
8.2
Spesen und sonstige Auslagen sind in der Vergütung nicht inbegriffen und werden dem Auftraggeber separat zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Sätzen in Rechnung gestellt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
8.3
Auslagen für Drittleistungen und weitere Aufwendungen gehen zulasten des Auftraggebers.
8.4
Das Honorar und die Spesen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen weiteren gesetzlichen Abgaben.
8.5
Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind, soweit nicht auf der Honorarrechnung anders festgelegt, innerhalb von 30 Tagen auf das vom Auftragnehmer angegeben Konto zu zahlen. Bei Zahlungsverzug fallen beim Auftraggeber zusätzliche Mahngebühren von CHF 30.00 an. Bei Inkassomassnahmen fällt eine Inkassogebühr von CHF 200.00 an. Ab dem Zeitpunkt des Verzuges, schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in der Höhe von 4 %. Bei Ausbleiben der Honorarzahlungen kann das Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt werden.
8.6
Für die Geltendmachung von Forderungen gegenüber dem Auftraggeber aus dem Auftragsverhältnis, ist der Auftrag- nehmer von seiner Schweigepflicht und vom Berufsgeheimnis befreit.
9. Urheberrecht
9.1
Der Auftragnehmer behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer an dem ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen sowie des jeweils zugehörigen Knowhows, ein. Die Weitergabe von Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen oder das Teilen derselben an Dritte durch den Auftraggeber ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
10. Geheimhaltung und Datenschutz
10.1
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle ihm vom Auftraggeber anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, welche vertraulichen Charakter haben. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrags uneingeschränkt fort.
10.2
Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet nur personen- bezogene Daten, die zur Durchführung des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags notwendig sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.tbag.li welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.
11. Aufbewahrung von Unterlagen/Zurückbehaltungsrecht
11.1
Der Auftragnehmer hat die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen aller Art (z.B. Urkunden, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen etc., gleichgültig, ob im Original, als Kopie oder im Entwurf) sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.
11.2
Vorbehaltlich längerer gesetzlicher Frist hat der Auftraggeber die Unterlagen für die Dauer von 10 Jahren nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren.
11.3
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die ihm überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten.
12. Elektronische Kommunikation
12.1
Die Parteien können für die Abwicklung ihrer Dienstleistungen für die Kommunikation auf elektronischem Wege kommuni- zieren (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und
Ähnliches).
12.2
Die Parteien sind sich der besonderen Gefahren (Viren, Unvollständigkeit, fehlende Vertraulichkeit) der elektronischen Datenübermittlung bewusst. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung bzw. Entgegennahme sowie die Erkennung von inhaltlichen oder technischen mangelhaften Elementen zu treffen.
13. Beanstandungen und Haftung
13.1
Beanstandungen aus dem Vertrag sind umgehend zu reklamieren. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
13.2
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der nötigen Sorgfalt und haftet für Schäden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch den Auftragnehmer haben.
13.3
Ist das Verhalten des Auftraggebers mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist der Auftragnehmer von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.
13.4
Der Auftragnehmer haftet nicht für Arbeiten, welche lediglich in Form eines Entwurfes ausgehändigt wurden.
13.5
Der E-Mail-Verkehr von und mit dem Auftragnehmer erfolgt über öffentliche, nicht spezielle geschützte Datenüber-tragungsnetze. Der Auftragnehmer lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Auftraggeber infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingreifen in die Einrichtungen der Netzbetreiber entstehen.
13.6
Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Schäden einschliesslich Folgeschäden, Gewinnausfall, entgangenen Einsparungen und/oder Schäden aufgrund eines Betriebsstillstandes.
13.7
Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausge- schlossen, dies gilt sowohl für den Auftragnehmer, Organe, Arbeitnehmer als auch für beigezogene Drittpersonen.
14. Höhere Gewalt
14.1
Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikten, Fällen von Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Dienstleistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen
14.2
Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.
15. Beendigung des Vertrages
15.1
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, kann der Auftrag jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
16. Salvatorische Klausel
16.1
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1
Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich Liechtensteiner Recht Anwendung.
17.2
Erfüllungsort für die beidseitigen Verpflichtungen sowie Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist Vaduz. Der Auftragnehmer hat das Recht, dem Auftraggeber beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes / Sitzes bei einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.